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Die KV-Wahl vom 13. Juni 2021 muss wiederholt werden

Ein halbes Jahr ist unser Kirchenvorstand nun mit viel Elan und Engagement im Amt – und jetzt muss die Wahl wiederholt werden, weil wir, ohne uns dessen bewusst zu sein, einen Formfehler bei der Kandidatenaufstellung begangen haben. Seit Jahrzehnten gestalten wir unsere Kirchenvorstandswahlen als sogenannte unechte Bezirkswahlen, d.h. die vier Ortsteile bilden vier Wahlbezirke mit einer an der Zahl der jeweiligen Gemeindeglieder orientierten Anzahl an zu wählenden Kandidaten.
Bisher war es so: man durfte nur für den Ortsteil gewählt werden, in dem man auch wohnte. Neu war jetzt, dass es nur noch „sollen“ hieß.

Da zunächst aus Friedrichsthal keine Kandidaten für die Wahl zur Verfügung standen, hat der Benennungsausschuss Daniela Hild gebeten, noch einmal für Friedrichsthal zu kandidieren, obwohl sie zwischenzeitlich nach Wehrheim umgezogen war. Später hat sich dann dankenswerter Weise noch eine weitere Person zur Kandidatur bereit erklärt, so dass wir auch in Friedrichsthal eine Auswahl von Kandidierenden bieten konnten.

Anders lag der Fall in Pfaffenwiesbach. Der Benennungsausschuss hat Christoff Jung für eine Kandidatur in Wehrheim vorgeschlagen statt für seinen Wohnort Pfaffenwiesbach, weil er ihn insbesondere wichtig für die Aufgaben sah, die nicht speziell den Ortsteil, sondern die gesamte Gemeinde betreffen. Denn mit seinem großen Sachverstand in vielen Verwaltungsfragen, in der Gesellschafter-Vertretung der Diakoniestation, im Haushaltsausschuss der Kirchengemeinde und unserer Diakoniestiftung der Kirchengemeinde hat er da bisher schon wichtige Dienste geleistet. Beide haben auf Bitten des Benennungsausschusses „Ja“ zu der Kandidatur im anderen Ortsteil gesagt.

Da die Wahlrechtsänderung neu war, hat der Benennungsausschuss eine juristische Auskunft bei der Kirchenverwaltung der EKHN in Darmstadt eingeholt, um zu klären, ob das Wahlgesetz tatsächlich den Spielraum bietet, die Zuordnung anders als zum Wohnort vornehmen zu können. Die Kirchenverwaltung hat dies bejaht und der damals amtierende Kirchenvorstand hat daraufhin ebenfalls zugestimmt. Auch vom Dekanatssynodalvorstand, der die Wahlunterlagen vor der Kirchenvorstandswahl noch einmal prüft, kamen keine Einwände, ebenso wenig kam ein Einspruch aus der Gemeinde, nachdem dies in der Gemeindeversammlung und im Gemeindebrief so bekannt gegeben wurde.

Nach erfolgter Wahl hat dann ein Gemeindeglied gegen das Wahlergebnis Einspruch beim Dekanatssynodalvorstand eingelegt. Der hat den Einspruch abgewiesen. Der Kläger erhob daraufhin beim Kirchlichen Verwaltungs- und Verfassungsgericht Klage. Das Gericht hat festgestellt, dass die Kandidatur von Daniela Hild für Friedrichsthal rechtens war, nicht aber die Kandidatur von Christoff Jung im Wahlbezirk Wehrheim. In letzterem Fall seien die Gründe bei einer „Soll“-Bestimmung nicht ausreichend. Da wir die Kirchenvorstandswahl als eine unechte Bezirkswahl durchgeführt haben, muss nun die gesamte Wahl wiederholt werden. Es ehrt Christoff Jung, dass er aufgrund des Urteils mit sofortiger Wirkung von seinem Amt als Kirchenvorsteher zurückgetreten ist, obwohl seine Person in keiner Weise betroffen war. Es ging rein um seine formale Zuordnung zum Wahlbezirk Wehrheim. Für die Kirchengemeinde ist sein Rücktritt ein großer Verlust.

Der amtierende Kirchenvorstand bleibt bis zur Wiederholung der Wahl im Amt, und seine Beschlüsse sind rechtsgültig.

Am Sonntag, den 10. April 2022, im Anschluss an den Gottesdienst gegen 11.00 Uhr, laden wir Sie ganz herzlich zu einer Gemeindeversammlung ein, in der wir Ihnen gerne zu allen Fragen Rede und Antwort stehen und auch das weitere Vorgehen und den neuen Wahltermin hoffentlich schon bekannt geben können.

Hans Ulrich Jox und Wolfgang Patommel